Artikel 1 Unter dem Namen «lernwerk bern» besteht ein Verein mit Sitz in Bern gemäss Art. 60ff ZGB. «lernwerk bern» bildet eine Sektion des Vereins Schule und Weiterbildung Schweiz «swch.ch».
Artikel 2 «lernwerk bern» fördert die freiwillige, lehrereigene Weiterbildung und leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, welchen die Schule heute und morgen gewachsen sein muss. «lernwerk bern» richtet sich nach einem Leitbild.
Artikel 3 «lernwerk bern» sucht dieses Ziel zu erreichen durch
Veranstaltung von Weiterbildungskursen in verschiedenen Unterrichts- und Fachbereichen.
Veranstaltung von Weiterbildungsanlässen, Vorträgen und Ausstellungen für Lehrpersonen, Eltern, Behörden und weitere Bildungsinteressierte.
Kontakte mit Schulbehörden, Bildungsfachpersonen, Zusammenarbeit mit andern Weiterbildungsanbietern.
Artikel 4 Lehrpersonen aller Stufen, Dozierende, der Lehrergrundausbildung, Bildungsfachleute aus Lehre, Forschung und Entwicklung, Stellenlose und Pensionierte, ebenso Eltern, Behördenmitglieder und bildungspolitisch Interessierte. Die Aufnahme erfolgt nach einer schriftlichen Beitrittserklärung. Austrittserklärungen sind schriftlich einzureichen. Austretende haben ihre finanziellen Verpflichtungen für das laufende Jahr zu erfüllen. Personen, die durch ihren Einsatz die Bestrebungen von «lernwerk bern» besonders unterstützt und gefördert haben, kann die Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernennen.
(Hauptversammlung, Vorstand, Kontrollstelle)
Artikel 5 Die Hauptversammlung ist das oberste Vereinsorgan, in dem jedes anwesende Vereinsmitglied stimmberechtigt ist. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand oder müssen auf schriftliches Verlangen von mindestens fünfzig Vereinsmitgliedern einberufen werden. Die Einladung erfolgt schriftlich. Abstimmungen und Wahlen werden offen vorgenommen, sofern die Mehrheit der Anwesenden nicht einen andern Modus beschliesst. Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der Stimmenden, unter Vorbehalt von Art. 10. Bei Stimmengleichheit gibt die Vorsitzende den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Geschäfte der ordentlichen Hauptversammlung umfassen: Genehmigung von Protokoll, Jahresbericht und Jahresrechnung. Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Kontrollstelle, Festsetzung des Jahresbeitrages, Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Vereinsmitglieder.
Artikel 6 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Ressortleitenden. Er konstituiert sich selbst und besorgt die Leitung des Vereins. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, die Mitglieder sind wiederwählbar. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit in Abstimmungen gibt der Vorsitzende den Stichentscheid. Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. Er bestimmt das Jahresprogramm. Die rechtsverbindliche Unterschrift von «lernwerk bern» führen der Präsident bzw. der Vizepräsident, in finanziellen Angelegenheiten der Ressortleiter F+A oder der Präsident.
Artikel 7 Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren, die von der Hauptversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und stellt der Hauptversammlung Bericht und Antrag. Rechnungsrevisoren dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein.
Artikel 8 Für Verbindlichkeiten von «lernwerk bern» haftet einzig das Vereinsvermögen.
Artikel 9 Ehrenmitglieder bezahlen keinen Jahresbeitrag.
Artikel 10 «lernwerk bern» kann nur durch eine Urabstimmung aufgelöst werden, wobei eine Zweidrittelsmehrheit der stimmenden Mitglieder erforderlich ist.
Über die Verwendung des Vereinsvermögens bestimmt die letzte Hauptversammlung.
Genehmigt von der Hauptversammlung am 20.3.2002: H. Jensen, Präsident
Neudruck, Bern, 1.11.2006: M. Grossniklaus, Präsidentin